Herr Rechtsanwalt Rieger ist Fachanwalt für Mietrecht. Eine beständig sich ändernde Rechtsprechung und fortlaufende Gesetzesänderungen erfordern eine besonders qualifizierte, anwaltliche Beratung. Gegenstand der Vertretungen sind im Bereich des Mietrechts insbesondere:
- Kündigung
- Abmahnung
- Mietminderung
- Kaution
- Abnahmeprotokoll
- Renovierung
- Schadensersatz
Bereits während der Andauer eines Mietverhältnisses kann die Einschaltung eines mietrechtlichen Beraters unerlässlich werden, so beispielsweise für den Fall, dass die Wohnung oder der Gewerberaum Mängel dauerhaft aufweist, die dazu führen, dass die Miete gemindert ist. Darüber hinaus können in diesen Zeiträumen auch Schadensersatzansprüche des Mieters entstehen, wenn beispielsweise Inventar durch Mängel der Mietsache beschädigt wird.
Vielfach entsteht auch Beratungsbedarf in Abmahnfällen, wobei die Abmahnung als rechtliche Maßnahme nicht nur dem Vermieter, sondern auch dem Mieter zusteht.
Schließlich entsteht regelmäßig Beratungsbedarf, wenn eine Kündigung seitens des Vermieters ausgesprochen wird, mit der der Mieter nicht einverstanden ist. Hier schließen sich dann ständig Probleme bei der Abnahme der Wohnung an, beispielsweise Erstellung des Abnahmeprotokolls, Frage der Renovierungsansprüche des Vermieters, etwaige Schadensersatzansprüche, Verrechnung der Kaution usw. Auch in diesen Fällen ist eine kompetente Rechtsberatung für Vermieter und Mieter unerlässlich.