Fachgebiet Arbeitsrecht

Arbeitsrecht - Fachgebiet von Herrn Rechtsanwalt Thomas RiegerHerr Rechtsanwalt Rieger und Herr Rechtsanwalt Schmittkamp sind zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist umfassend und regelt insbesondere folgende Gegenstände:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Ermahnung
  • Zeugnis
  • Krankheit
  • Schwerbehinderung
  • Mobbing

Arbeitsrechtliche Themen werden in der Praxis immer bedeutsamer, insbesondere, wenn erste Probleme am Arbeitsplatz entstehen. Meist ist die genaue Ursache für Ungereimtheiten im Arbeitsverhältnis letztendlich gar nicht mehr aufklärbar.

Oftmals beginnen derartige Probleme mit nicht näher zu klärenden Vorwürfen. Es folgen dann vonseiten des Arbeitgebers in der Regel Ermahnungen und förmliche Abmahnungen. Anschließend kommt es dann auch in der Folgezeit zu Mobbing oder ähnlichen Attacken des Arbeitgebers oder der Belegschaft gegen den Mitarbeiter. Diese können dann zu langwierigen Erkrankungen bis hin zu einer Schwerbehinderung führen.

Nicht selten münden die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten dann in einer arbeitgeberseitigen Kündigung und in einem nachfolgenden Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht. Hier erweist sich die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht als unerlässlich, da für einen Arbeitnehmer die Beurteilung seiner Rechtsposition im Kündigungsschutzverfahren mit erheblichen Risiken belastet ist, so unter anderem die Frage einer gegebenenfalls zu erreichenden Abfindungszahlung, eines in der Zukunft verwendbaren Zeugnisses und einer im Übrigen ordnungsgemäßen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Mit diesen Fragen wird Herr Rechtsanwalt Rieger bei seiner tagtäglichen Prozessführung bei den hiesigen Arbeitsgerichten ständig befasst.

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